Bildungsurlaub bei sarita Yoga 

Krankenkassenzuschuss möglich*

Termine 2024

1. Halbjahr


12.05. - 17.05. 2024 YIn Yoga & Meditation - freie Plätze

03.06. - 07.06. 2024 Power Yoga & meditation - warteliste

 

2. Halbjahr

termine werden bald veröffentlicht



mo 03.06. - 07.06.2024 - warteliste

Bildungsurlaub in Mainz bei Sarita Yoga

Stark und resilient im beruf durch power Yoga und meditation 

Ort: Sarita Yoga, Neckarstr. 1, 55118 Mainz

Mo-Fr von 9:30 – 17:00 inkl. 1 Stunde Mittagspause

TN-Zahl: mdst. 6 Personen, max. 8 Personen

Seminarkosten: 425,-

Anerkannt in Hessen und Rheinland-Pfalz

Anerkennung möglich im Saarland**

Krankenkassenzuschuss möglich: Kurs ID wohnortnah KU-ST-A95HET / wohnortfern: KU-ST-GQCMT1

Reservierung ohne Risiko: Euer Platz wird  vorgemerkt, bis Euer Arbeitgeber die Freigabe erteilt

Die Teilnahme ist auch ohne Bildungsurlaubsanspruch möglich

Bei Interesse/ Fragen einfach melden: hallo@sarita-yoga.de


 



So 12.05. (Anreise) - Fr 17.05.2024 - freie plätze

Bildungsurlaub in Köngernheim mit übernachtung

entspannt und stark im beruf durch yin Yoga und meditation

Ort: Jordans Untermühle, Ausserhalb 1, 55278 Köngernheim

TN-Zahl: mdst. 6 Personen, max. 12 Personen

Das Seminar beginnt am Mo, 13.05.2024

Anerkannt in Hessen und Rheinland-Pfalz

Anerkennung im Saarland möglich**

Anzahl der anerkannten Bildungsfreistellungstage: 5

Seminarkosten: 425,-

Krankenkassenzuschuss möglich: Kurs ID wohnortnah KU-ST-A95HET / wohnortfern: KU-ST-GQCMT1

Reservierung ohne Risiko: Euer Platz wird  vorgemerkt, bis Euer Arbeitgeber die Freigabe erteilt

Die Teilnahme ist auch ohne Bildungsurlaubsanspruch möglich

Bei Interesse/ Fragen einfach melden: hallo@sarita-yoga.de

Unterkunft: wird von den TN separat dazugebucht. Das Seminar kann nur mit Übernachtung inkl. Essen und Wellness-Nutzung in Jordans Untermühle gebucht werden, Zimmerkategorie je nach Verfügbarkeit



 

Termin wird noch veröffentlicht

Bildungsurlaub in Mainz bei Sarita Yoga 

Stressbewältigung durch Meditation mit Techniken aus der Yogapraxis, Achtsamkeitsforschung und Ikebana-Zentradition



Ort: Sarita Yoga, Neckarstr. 1, 55118 Mainz

Mo-Fr von 9:30 – 17:00 inkl. 1 Stunde Mittagspause

TN-Zahl: mdst. 6 Personen, max. 8 Personen

Seminarkosten: 525,- inklusive Material (Blumen, Ikebana-Schale, Schere, Steckigel für die Arrangements)

Ikebana ist die Kunst des Blumen-Arrangierens und Teil der Zen-Tradition

Anerkannt in Hessen und in Rheinland-Pfalz

Anerkennung möglich im Saarland**

Krankenkassenzuschuss möglich: Kurs ID wohnortnah KU-ST-A95HET / wohnortfern: KU-ST-GQCMT1

Reservierung ohne Risiko: Euer Platz wird  vorgemerkt, bis Euer Arbeitgeber die Freigabe erteilt

Bei Interesse/ Fragen einfach melden: hallo@sarita-yoga.de

Beschreibung Sarita Yoga - Bildungsurlaube


In einer entspannten Seminarwoche in einer kleinen Gruppe beschäftigen wir uns intensiv mit Methoden, die zu Gelassenheit und zur aktiven Reduktion von Stress beitragen können.

Ziel ist es, mental und körperlich gestärkt aus dem Seminar zurück in den Berufs- und Lebensalltag gehen zu können. Die erlernten Techniken helfen dabei, leichter mit den vielfältigen Herausforderungen aus Beruf und Privatleben umzugehen.

Vorkenntnisse im Yoga- oder Meditationsbereich sind keine Voraussetzung. Die Yogaübungen mit teilweise lang gehaltenen Positionen, Atemübungen und Meditation eignen sich für alle Altersgruppen und Fitnesslevel. 

Fortgeschrittene TN profitieren besonders von der achtsamen Verbindung von Atem und Bewegung, den theoretischen Hintergrund-Informationen der Yoga-Anatomie, der persönlichen Reflexion und dem Austausch in der Gruppe.


 

* Der SUPER-Sarita-BONUS für euch:

Alle Bildungsurlaubs-Angebote enthalten 2024 einen kompakten Yoga-Präventionskurs im Wert von 160,-
Einfach vor Beginn des Kurses bei der Krankenkasse nachfragen, ob ein Zuschuss möglich ist

 **Mehr Informationen zur Anerkennung im Saarland 

Saarland: https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mbk/Weiterbildung/Bildungsfreistellung/GleichstellungannerkanntenBildungsveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

**Arbeitgebern mit weniger als 50 Beschäftigten kann auf Antrag nach §8 BFG ein pauschalisierter Anteil des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts erstattet werden. 



 
 
 
 
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